Preis-Regeln für IGel
Die Preise für die Individuellen Gesundheitsleistungen können von Praxis zu Praxis variieren. Der Arzt darf jedoch die Kosten nicht willkürlich festlegen, die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hier ist jeder „individuellen Gesundheitsleistung“ ein bestimmter Betrag zugeordnet. Hiervon können die Ärzte den einfachen oder den 2,3fachen Satz berechnen. Wenn der Arzt aufgrund besonderer Schwierigkeit oder erhöhtem Zeitaufwand bei der Behandlung den 3,5fachen Satz (Höchstsatz) berechnen möchte, muss eine schriftliche Begründung vorliegen.
Voraussetzung, dass der Arzt die Behandlung privat in Rechnung stellen darf, ist eine Vereinbarung, die folgende Punkte enthalten muss:
- Vereinbarte Leistung mit Angabe der entsprechenden Kennziffer der GOÄ und des angewandten Steigerungssatzes
- Voraussichtliche Höhe des Honorars
- Erklärung des Patienten, dass die Behandlung auf eigenen Wunsch erfolgt
- Bestätigung des Patienten, dass er darüber aufgeklärt wurde, dass die Behandlung nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehört und die Rechnung somit nicht bei der Krankenkasse zur Kostenerstattung eingereicht werden kann